Ein Zeitungsartikel des Wiesbadener Kurier zum Coronavirus und möglichen Maßnahmen im Schulbetrieb.
Die Schulen in Hessen haben vom Kulturministerium Vorgaben zum Umgang mit dem Coronavirus erhalten.
Weitere allgemeine Informationen zum Coronavirus finden Sie hier:
Die Schulleitungen in Hessen sind berechtigt, bei Corona-Verdachtsfällen notfalls auch ohne Beteiligung der Gesundheitsämter Lehrer und Schüler vom Unterricht auszuschließen oder den Unterricht in einzelnen oder allen Klassen für einen Tag ausfallen zu lassen.
Isolierte Maßnahmen der Schulleitung sollten allerdings die Ausnahme bleiben, wenn etwa eine konkrete Gesundheitsgefährdung vorliege oder das zuständige Gesundheitsamt nicht rechtzeitig zu erreichen sei.
Lehrer und Schüler, die in den zurückliegenden 14 Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind oder Kontakt mit einer von dort zurückgekehrten Person hatten, sind verpflichtet, einen Arzt aufzusuchen. Seiteneinsteiger aus dem Ausland könnten grundsätzlich weiterhin an den Schulen aufgenommen werden. Falls sie aus einem Risikogebiet stammten, sei das Gesundheitsamt einzuschalten. Eltern, deren Kind wegen Krankheit die Schule nicht besuchen kann, sind laut der Empfehlung „dahingehend zu beraten, die Entscheidung über die Teilnahme am Unterricht nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt zu treffen“.